Terms and conditions
Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Neue Schauspielhaus GmbH (Schauspielhaus) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Schauspielhaus und seinen Besuchern. Durch das Bezahlen einer Eintrittskarte für die Veranstaltungen des Schauspielhauses kommen Vertragsbeziehungen zwischen dem Erwerber der Eintrittskarte und dem Schauspielhaus zustande. Alle Ansprüche, welche den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage, sind an das Schauspielhaus zu richten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
Im Falle einer Fremdveranstaltung in den Räumen des Schauspielhauses gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Karten für diese Fremdveranstaltungen werden durch das Schauspielhaus vermittelt, es entstehen Vertragsbeziehungen zwischen dem Erwerber der Eintrittskarte und dem Fremdveranstalter. Etwaige Ansprüche sind an den Fremdveranstalter zu richten, das Schauspielhaus haftet nicht für Vertragsverletzungen gegenüber dem Erwerber.
Kartenpreise und Ermäßigungen
Die gültigen Kartenpreise und sozialen Ermäßigungen werden durch Aushang an der Tages- und Abendkasse, auf der Homepage des Schauspielhauses und durch Veröffentlichung in den Informationsmaterialien bekannt gegeben. Für Fremd- und Sonderveranstaltungen sowie Gastspiele können besondere Preis- und Ermäßigungsregelungen getroffen werden. Eintrittskarten für Rollstuhlfahrer bleiben denjenigen Schwerbehinderten vorbehalten, die infolge ihrer Behinderung den Rollstuhl während der Aufführung nicht verlassen können. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis, ggfs. ergänzt um einen Lichtbildausweis. Dieser ist nach Aufforderung am Einlass vorzuzeigen. Im Falle einer zu Unrecht gewährten Ermäßigung, kann das Deutsche Schauspielhaus in Hamburg die Zahlung des Differenzbetrages verlangen.
Kartenverkauf und -reservierung
Der gültige Spielplan mit den Anfangszeiten und der aktuellen Besetzung wird durch Aushang und durch Publikationen des Schauspielhauses veröffentlicht. Karten können über die Tages- und Abendkasse, den Telefonverkauf, den Web-Auftritt des Schauspielhauses und über ausgewählte Vorverkaufskassen erworben werden. An der Abendkasse findet in der Regel kein Verkauf für andere Veranstaltungen statt, hierfür steht der Buchshop im Umgang des Parketts zur Verfügung. An den Kassen und im Telefonverkauf können Karten reserviert oder unter Nutzung elektronischer Zahlungswege erworben werden. Im Online-Shop und über die Vorverkaufskassen ist keine Reservierung möglich. Reservierungen von Eintrittskarten gelten als vorläufig, erst durch die Bezahlung werden die Karten erworben. Im Zuge einer Reservierung wird eine Frist zur Bezahlung mitgeteilt. Mit Ablauf der Frist verfällt die Reservierung. Eintrittskarten können an der Tageskasse bezahlt und abgeholt werden. Auf Wunsch und Risiko des Besuchers werden Eintrittskarten zugesandt. Hierfür wird eine Versandpauschale in Höhe von 2,50 € erhoben. Bezahlte Karten können an der Abendkasse hinterlegt werden. Nicht abgeholte Karten werden nicht ersetzt. Das Schauspielhaus behält sich vor, aus künstlerischen oder technischen Gründen Sitzplätze und Besetzungen ändern zu können, diese Änderungen begründen kein Rückgaberecht.
Online Kartenverkauf
Im Onlineverkauf geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Kunden aus. Aus dem Spielplan des Schauspielhauses wählt der Besucher Vorstellung und Plätze aus. Nach einer Registrierung werden Versand und Zahlungsoptionen ausgewählt. Mit Akzeptieren der AGB und der Übermittlung der Zahlungsdaten gibt der Besucher eine verbindliche Bestellung ab und verpflichtet sich zur Abnahme der bestellten Karten.
Mit der Auftragsbestätigung nimmt das Deutsche Schauspielhaus in Hamburg bzw. der Veranstalter das Vertragsangebot des Besuchers an. Für den Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen gilt § 312b III Ziffer 6 BGB mit der Folge, dass kein Fernabsatzvertrag zustande kommt. Ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ist ausgeschlossen. Für den Kartenverkauf über das Internet gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.
Rückbelastungen von Zahlungen
Sollte eine Zahlung rückbelastet werden hat das Schauspielhaus Anspruch auf sofortige Bezahlung durch den Erwerber der Eintrittskarte. Der Besucher hat dem Schauspielhaus jedwede Schäden und Aufwendungen zu ersetzen, die aus einer Rückbelastung entstehen. Im Falle einer Rückbelastung hat der Besucher die entstandenen Bankgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5€ pro Rückbelastung an das Schauspielhaus zu erstatten. Ohne Eingang der Zahlung erhält der Besucher keinen Eintritt in die Veranstaltung.
Kartenverlust und Ersatzkarten
Bei Verlust einer Eintrittskarte kann dem Besucher eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Karte erworben wurde. Der Inhaber einer Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Das Deutsche Schauspielhaus in Hamburg ist hierbei nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. Der Besitzer der Ersatzkarte hat weder Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes noch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Eintrittskarten können nicht zurückgegeben werden. Im Wege der Kulanz kann das Schauspielhaus einer Rückgabe zustimmen, der Käufer erhält dann den Kaufpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 3€ pro Karte. Der Erstattungsbetrag wird bei Beträgen über 5€ mit einem Wert-Gutschein, bei Beträgen unter 5€ bar ausbezahlt.
HVV
Mit einer Eintrittskarte für eigene Veranstaltungen des Schauspielhauses erwirbt der Besucher ein HVV-Kombiticket. Dieses gilt im Gesamtbereich des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) für die Hin- und Rückfahrt zum Veranstaltungsort. Für die Hinfahrt besteht keine zeitliche Einschränkung. Für die Rückfahrt gilt das Kombiticket bis 6.00 Uhr des darauf folgenden Tages. Diesbezüglich besteht zwischen dem Kunden und dem HVV ein gesondertes Vertragsverhältnis, für das die Tarif- und Beförderungsbedingungen des HVV gelten.
Sonderveranstaltungen und ausgewählte Rabattierungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Der Kunde ist deshalb angehalten vor Fahrtantritt zu prüfen, ob die Eintrittskarte als HVV-Fahrkarte markiert ist.
Online-Tickets (print@home) gelten nur personengebunden. Diesbezüglich muss sich der auf dem Ticket namentlich eingetragene Käufer ggf. bei einer HVV-Fahrkartenkontrolle mit einem Lichtbildausweis ausweisen können. Wenn das Online-Ticket (print@home) für mehrere Personen gekauft wurde (Gruppenbuchung), gilt die HVV-Option nur für maximal 4 Personen. Ab der 5. Person muss es einen separaten Käufer geben.
Vorstellungsausfall und Spielplanänderung
Beim Ausfall einer Vorstellung, einer Vorstellungsänderung oder einer Änderung der Anfangszeit kann der Karteninhaber die angebotene Ersatzvorstellung besuchen oder innerhalb von 14 Tagen die Karten tauschen bzw. die Rückzahlung des Eintrittsgeldes verlangen.
Einlass
Trifft ein Kartenerwerber bzw. -inhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Platz. Im Interesse des Publikums und der Darsteller behalten wir uns vor, den Späteinlass inszenierungsbezogen zu regeln. Dies betrifft sowohl den Zeitpunkt des Einlasses als auch die verfügbaren Plätze. Grundsätzlich wird verspäteten Theaterbesuchern erst bei geeigneten Szenenwechseln Einlass in den Zuschauerraum bzw. die Späteinlass-Loge gewährt. In besonderen Fällen kann der Späteinlass ausgeschlossen werden. Den Anordnungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit. Dies betrifft nicht die mit der Eintrittskarte verbundene Beförderungsleistung durch den HVV.
Garderobe und Fundsachen
Die Garderobengebühr ist nicht im Eintrittspreis enthalten und richtet sich nach den aktuellen Preislisten des Schauspielhauses. Die Mitnahme von Garderobe sowie von störenden Gegenständen in den Zuschauerraum ist untersagt. Den Anweisungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten. Vertauschte, beschädigte und abhanden gekommene Garderoben sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind unverzüglich zu melden. Bei Vorlage einer Garderobenmarke erfolgt die Ausgabe der Garderobe ohne weitere Prüfung. Eine Ausgabe von Garderobe ohne eine Garderobenmarke erfolgt nur, wenn glaubhaft gemacht worden ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten verpflichtet. Das Abendpersonal nimmt Fundsachen und Anzeigen bezüglich verlorener Gegenstände entgegen.
Verkauf von Werbeartikeln
Das Schauspielhaus bietet wechselnde Werbeartikel entsprechend der Angebote an den Kassen oder auf der Homepage. Das Angebot besteht jeweils nur, solange der Vorrat reicht. Die jeweils angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Ermäßigungen für Theaterkarten gelten nicht für Werbeartikel. Werden Werbeartikel an der Kasse erworben, besteht keine Möglichkeit zum Ausprobieren oder Anprobieren. Ein Umtausch ist nicht möglich. Soweit Mängel festgestellt werden, wird ein mangelfreier Artikel zur Verfügung gestellt. Werden Werbeartikel über den Online-Shop erworben, werden zusätzlich zum Kaufpreis Versandkosten und Bearbeitungsgebühren erhoben. Mit Akzeptieren der AGB und der Übermittlung der Zahlungsdaten wird eine verbindliche Bestellung abgegeben. Die Abholung der online erworbenen Artikel ist nicht möglich. Der Kauf von Werbeartikeln im Online-Shop stellt – im Gegensatz zum Kauf von Theaterkarten – ein Fernabsatzgeschäft dar und berechtigt den Käufer zum Widerruf seiner Bestellung. Das Widerrufsrecht besteht zwei Wochen ab dem Tag, an dem die Auftragsbestätigung des Schauspielhauses als E-Mail bei dem Käufer eingeht, spätestens jedoch zwei Wochen ab Erhalt des Werbeartikels. Bis zur vollständigen Bezahlung steht der Artikel weiter im Eigentum des Schauspielhauses.
Hausrecht und Hausordnung
Die Theaterleitung und die von ihr beauftragten Personen üben in den Räumen des Schauspielhauses das Hausrecht aus. Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Personen, die die Vorstellung oder den Betrieb stören oder Besucher belästigen, können des Hauses verwiesen werden. Das Schauspielhaus kann von Besuchern, die unberechtigterweise einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte vorweisen können, den Differenzbetrag nachverlangen. Besucher, die auf Aufforderung weder den ihrer Eintrittskarte entsprechenden Platz einnehmen, noch den Differenzbetrag entrichten, können aus der Vorstellung gewiesen werden. Gefährliche Gegenstände wie Glasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen aller Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden. Es ist nicht gestattet, Getränke und Nahrungsmittel, Digitaluhren mit programmiertem Stundensignal oder angeschaltete Mobiltelefone sowie sonstige störende Gegenstände und Tiere mit in den Zuschauerraum zu nehmen. Das Rauchen ist in den Räumen des Schauspielhauses grundsätzlich untersagt. Es gelten die Hausordnung sowie sonstige veröffentlichte Hinweise des Deutschen Schauspielhauses.
Bild- und Tonaufnahmen
Die Herstellung von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art in den Räumen des Schauspielhauses ist ohne die Zustimmung der Theaterleitung untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Film-, Foto- oder Tonaufnahmegeräte dürfen bei Veranstaltungen nicht betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt. Falls während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, wird das Schauspielhaus entsprechend darauf hinweisen. In diesem Fall erklären sich die Theaterbesucher mit dem Erwerb ihrer Eintrittskarte für die Veranstaltung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht werden dürfen.
Haftung und Schadenersatz
Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden sowie Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen sind ausgeschlossen, sofern das Schauspielhaus nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Die Haftung des Schauspielhauses für leichte Fahrlässigkeit kommt nur bei der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) in Betracht, mit deren Verletzung die Erfüllung des Vertragszweckes gefährdet ist. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgeführte Gegenstände.
Datenverarbeitung
Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Soweit das Schauspielhaus für die Verarbeitung von Daten im Auftrag externe Dienstleister eingeschaltet hat, sind diese ebenfalls zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet worden.
Inkrafttreten
Diese Geschäftsbedingungen treten zum 15.5.2014 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Geschäftsbedingungen. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.