Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Neuen Schauspielhaus GmbH und ihren Besuchern*innen.
1.2 Mit Erwerb einer Eintrittskarte oder Abschluss eines Abonnementvertrages gelten diese AGB als anerkannt. Für Abonnenten*innen gelten daneben die Abonnementbedingungen. Für Mitglieder von Besucherorganisationen gelten die AGB, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

2. Spielplan und Anfangszeiten

Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten und Besetzungen werden in den von der Neuen Schauspielhaus GmbH herausgegebenen regelmäßigen Veröffentlichungen bekannt gegeben. Diesbezügliche Änderungen bleiben vorbehalten. Im Falle einer Vorstellungsänderung, eines Ausfalls oder Änderung der Anfangszeit wird sich die Neue Schauspielhaus GmbH bemühen, die Besucher*innen rechtzeitig vorher darüber zu informieren. Für Angaben Dritter (z.B. Presse) übernimmt die Neue Schauspielhaus GmbH keine Gewähr.

3. Öffnungszeiten

3.1 Die Kassen sind zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen der Neuen Schauspielhaus GmbH angegebenen Zeiten geöffnet.
3.2 Die Abendkassen öffnen in der Regel eine Stunde vor Beginn einer Aufführung im Schauspielhaus und schließen mit Vorstellungsbeginn.

4. Vorverkauf

4.1 Der Vorverkauf beginnt in der Regel am letzten Freitag eines jeden Monats für den übernächsten Monat und eine eventuelle Vorschau. Der Vorverkauf für das Junge Schauspielhaus beginnt in der Regel alle zwei Monate, am letzten Freitag des Monats für den übernächsten und den darauffolgenden Monat. Für einzelne Produktionen kann es einen abweichenden Vorverkaufsbeginn geben. Die näheren Vorverkaufsbedingungen regeln sich nach den Veröffentlichungen der Neuen Schauspielhaus GmbH. Abweichungen hiervon sind grundsätzlich möglich.
4.2 Der Vorverkauf findet außerdem bei angeschlossenen Theaterkassen, Reisebüros, sonstigen Vorverkaufsstellen in Deutschland sowie auf Internetportalen von Kooperationspartnern statt. Hierfür gelten gegebenenfalls abweichende Geschäftsbedingungen der genannten Partner (z.B. Vorverkaufs- und Systemgebühren), für welche die Neue Schauspielhaus GmbH keine Haftung übernimmt.
4.3 Die Neue Schauspielhaus GmbH behält sich vor, in Einzelfällen die Anzahl der Karten, die pro Person verkauft werden, und den Vorverkauf in zeitlicher Hinsicht und/oder im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten/Plätze und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken.
4.4 Gekaufte Karten und das Wechselgeld sind unverzüglich nach dem Kauf auf Richtigkeit zu überprüfen. Für spätere Reklamationen liegt die Beweislast bei dem*der Kunden*in des Theaters.

5. Bestellung, Reservierung und Kauf mit Ausnahme des Fernabsatzes

5.1 Kartenreservierungen sind frühestens mit Beginn des jeweiligen Vorverkaufs sowohl telefonisch, als auch in Textform möglich. Bestellungen in Textform werden frühestens am Nachmittag des ersten Vorverkaufstages berücksichtigt und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Daneben besteht die Möglichkeit, Karten telefonisch verbindlich zu kaufen und mittels Kreditkarte zu bezahlen.
5.2 Reservierungen sind nur für die Dauer von sieben Tagen gültig und verfallen, wenn das Entgelt für die Karten nicht binnen sieben Tagen, spätestens jedoch zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn entrichtet wurde.
5.3 Auf Wunsch des*r Kunden*in werden die Karten gegen Zahlung einer Versandpauschale von 2,50 EURO postalisch oder kostenlos per Mail zugesandt. Die Versandpauschale wird mit dem Kartenpreis in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt nach Bezahlung.
5.4 Nur bereits bezahlte Karten werden an der Abendkasse hinterlegt. Reservierte Karten müssen bis eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn abgeholt werden. Bereits bezahlte und nicht abgeholte Karten werden nicht ersetzt oder ausgezahlt, es sei denn, die Neue Schauspielhaus GmbH hat die Nichtabholung zu vertreten.
Im Rahmen des Online-Kartenverkaufs geht der Vertragsabschluss von Seiten der Kundschaft aus. Der*die Kunde*in erhält eine E-Mail mit der Bestätigung des Kartenkaufs, wenn die Zahlung autorisiert ist.
5.5 Es gelten ausschließlich die auf der Homepage der Neuen Schauspielhaus GmbH für den Online-Kartenkauf angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Mit Akzeptieren der AGB und der Übermittlung der Zahlungsdaten gibt der*die Besteller*in eine verbindliche Bestellung ab und verpflichtet sich zur Abnahme der bestellten Karten. Mit der Auftragsbestätigung nimmt die Neue Schauspielhaus GmbH bzw. der*die Veranstalter*in das Vertragsangebot des*der Besuchers*in an.

6. Eintrittspreise

6.1 Für die Veranstaltungen der Neuen Schauspielhaus GmbH gibt es unterschiedliche Preiskategorien, Sitzpläne und Platzgruppen. Bei Sonderveranstaltungen, Gastspielen, Silvestervorstellungen etc. können Zuschläge erhoben werden.
6.2 Mit einer Eintrittskarte für die Veranstaltungen der Neuen Schauspielhaus GmbH erwirbt der*die Besucher*in ein HVV-Kombiticket (Sonderveranstaltungen und ausgewählte Rabattierungen sind von dieser Regel ausgenommen), unabhängig davon, ob der*die Besucher*in die entsprechende Leistung tatsächlich in Anspruch nimmt. Das HVV-Kombiticket gilt im Gesamtbereich des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) für die Hin- und Rückfahrt zum jeweiligen Veranstaltungsort. Diesbezüglich besteht zwischen dem*der Kunden*in und dem HVV ein gesondertes Vertragsverhältnis, für das die Tarif- und Beförderungsbedingungen des HVV gelten. Wenn das Online-Ticket (print@home) für mehrere Personen gekauft wurde (Gruppenbuchung), gilt die HVV-Option nur für maximal 4 Personen. Ab der 5. Person muss ein separater Kauf durchgeführt werden.
6.3 Die geltenden Karten- und Abonnementpreise sind in den Veröffentlichungen der Neuen Schauspielhaus GmbH ersichtlich.
6.4 Nicht inbegriffen im Kartenpreis sind u.a. die Garderobengebühr und Programmhefte (nur im Festabonnement).

7. Weiterveräußerung von Eintrittskarten

Erworbene Karten dürfen ohne vorherige Zustimmung der Neuen Schauspielhaus GmbH nicht zu gewerblichen und/oder kommerziellen Zwecken weiterveräußert werden. Die Neue Schauspielhaus GmbH ist berechtigt, die Verantwortlichen, die gegen das vorstehende Verbot verstoßen, in Zukunft vom Eintrittskartenerwerb auszuschließen.

8. Onlineverkauf

8.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Katalog der von der Neuen Schauspielhaus GmbH angebotenen Karten dar. Wenn Kunden*innen eine Bestellung aufgeben, unterbreiten sie der Neuen Schauspielhaus GmbH das Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Der Vertrag kommt erst mit erfolgreicher Durchführung des Zahlungsvorganges zustande.
8.2. Nichtbestehen eines Widerrufrechts
Dem Verbraucher steht gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB auch für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht zu. Dies gilt damit insbesondere für einen Kauf in unserem Webshop oder per Telefon.

9. Ermäßigungen

9.1 Kinder, Schüler*innen, Studierende, Auszubildende und Bundesfreiwilligendienstleistende unter 30 Jahren, Arbeitslose (ALG I) und Sozialleistungsempfänger*innen (nach SGB II, SGB XII, AsylbLG) erhalten bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises Karten zum ermäßigten Kartenpreis.
9.2 Schüler*innengruppen von mindestens zwölf Personen in Begleitung einer Aufsicht führenden Lehrkraft können bei Sammelbestellungen ermäßigte Eintrittskarten kaufen. Ab 12 Schüler*innen erhält eine Aufsichtsperson der Schulgruppe eine kostenlose Begleitkarte.
9.3 Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 erhalten eine Ermäßigung. Außerdem erhält maximal eine weitere Begleitperson diese Ermäßigung, sofern im Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit einer Begleitung durch den Eintrag „B“ angezeigt wird. Eintrittskarten für Rollstuhlfahrer*innen bleiben denjenigen Schwerbehinderten vorbehalten, die infolge ihrer Behinderung den Rollstuhl während der Aufführung nicht verlassen können. Diese Ermäßigungen gelten nicht für das Abonnement.
9.4 Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis gültig, welcher auf Nachfrage des Einlasspersonals vorzuzeigen ist. Pro Person und Berechtigungsausweis wird je Aufführung nur eine ermäßigte Karte verkauft. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Im Falle einer zu Unrecht gewährten Ermäßigung kann die Neue Schauspielhaus GmbH die Zahlung des Differenzbetrages verlangen.
9.5 Ermäßigungen können von der Neuen Schauspielhaus GmbH jederzeit mit Wirkung für die Zukunft geändert werden. Die Neue Schauspielhaus GmbH ist außerdem berechtigt, die Abgabe ermäßigter Eintrittskarten für bestimmte Spielorte, Veranstaltungen, Platz- oder Preisgruppen, in zeitlicher Hinsicht oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken oder auszuschließen. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Die Ermäßigungen beziehen sich nicht auf etwaige Gebühren.

10. Rückgabe gelöster Eintrittskarten

10.1 Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet.
10.2 Besetzungsänderungen und sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.
10.3 Bei Abbruch einer Aufführung wird, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gespielt war, eine Ersatzaufführung angeboten oder, falls dies aus spielplantechnischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, der Eintrittspreis erstattet.
10.4 Beim Ausfall einer Vorstellung, einer Vorstellungsänderung oder einer Änderung der Anfangszeit kann der*die Karteninhaber*in die angebotene Ersatzvorstellung besuchen oder bei Nichtnutzung der Karte innerhalb von 14 Tagen die Karten tauschen bzw. die Rückzahlung des Eintrittsgeldes verlangen.
10.5 In den Fällen 10.2 bis 10.4 sind darüberhinausgehende Ansprüche ausgeschlossen; insbesondere können Aufwendungen der Besucher*innen nicht ersetzt werden. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt in den Fällen 10.2 bis 10.4, wenn er nicht binnen 14 Tagen geltend gemacht wird.
10.6 Eintrittskarten, die nicht an der Kasse oder im Webshop der Neuen Schauspielhaus GmbH erworben wurden, können nur dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurden.
10.7 Rückzahlungen von Vorverkaufs- oder sonstigen Gebühren sind grundsätzlich ausgeschlossen.

11. Verlust von Eintrittskarten

11.1 Bei Verlust einer Eintrittskarte stellt die Neue Schauspielhaus GmbH eine Ersatzkarte aus, wenn der*die Käufer*in unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte gekauft wurde. Die Neue Schauspielhaus GmbH ist berechtigt, für das Ausstellen von Ersatzkarten jeglicher Art eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
11.2 Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Personen vorgelegt, hat der*die Inhaber*in der Ersatzkarte Vorrang vor dem*der Besitzer*in der Originalkarte. Die Originalkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes.

12. Rückbelastungen bei Zahlungen

Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, hat die Neue Schauspielhaus GmbH Anspruch auf sofortige Bezahlung durch den*die Erwerber*in der Eintrittskarte. Der Neuen Schauspielhaus GmbH sind jedwede Schäden zu ersetzen, die aus der Rückbelastung entstehen (insb. Bankgebühren). Ohne Eingang der Zahlung erhalten Kunden*innen keinen Eintritt in die Veranstaltung.

13. Gutscheine

13.1 Gutscheine für den Kauf von Eintrittskarten der Neuen Schauspielhaus GmbH können in Höhe einer frei wählbaren Summe erworben werden. Sie sind von der Barauszahlung ausgeschlossen. Gutscheine können nur an den Kassen und im Onlineverkauf der Neuen Schauspielhaus GmbH eingelöst werden. Gutscheine gelten ab Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie erworben wurden, weitere drei Jahre und sind danach nicht mehr einlösbar.
13.2 FestAbonnement-Tausch-Coupons und WahlAbo-Coupons gelten nur bis zum Ende der jeweiligen Spielzeit.
13.3 Für verfallene Tausch-Coupons, WahlAbo-Coupons und verlorene Geschenkgutscheine kann kein Ersatz gewährt werden.

14. Einlass zu den Aufführungen

14.1 Die Eingangsfoyers sind in der Regel eine Stunde vor Aufführungsbeginn geöffnet.
14.2 Dem Einlasspersonal ist die gültige Eintrittskarte bzw. der Abonnementausweis sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsnachweis vorzuzeigen. Jede gültige Eintrittskarte berechtigt zum Besuch einer Aufführung.
14.3 Trifft ein*e Karteninhaber*in erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, erlischt das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Platz bis zur nächsten Veranstaltungspause. Im Interesse des Publikums und der Darsteller*innen behält sich die Neue Schauspielhaus GmbH vor, den Späteinlass inszenierungsbezogen zu regeln. Dies betrifft sowohl den Zeitpunkt des Einlasses, als auch die verfügbaren Plätze. Grundsätzlich wird Personen, die verspätet im Theater eintreffen, erst bei geeigneten Szenenwechseln Einlass in den Vorstellungssaal gewährt. In besonderen Fällen kann der Späteinlass ausgeschlossen werden. Den Anordnungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.
14.4 Die Eintrittskarte verliert nach Ende der Vorstellung und bei Verlassen der Räumlichkeiten der Neuen Schauspielhauses GmbH ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht für die mit der Eintrittskarte verbundene Beförderungsleistung durch den HVV.

15. Garderobe

15.1 Garderobenstücke können beim zuständigen Garderobenpersonal gegen Gebühr abgegeben werden. Schirme, große Taschen und vergleichbar sperrige Gegenstände dürfen nicht in den Vorstellungsraum mitgenommen werden. Solche Gegenstände werden an den Garderoben kostenlos verwahrt.
15.2 Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Garderobenstücke ohne Prüfung der Berechtigung an den*die Besitzer*in der Marke ausgehändigt.
15.3 Ohne Garderobenmarke dürfen Garderobengegenstände nur dann ausgehändigt werden, wenn der*die Besucher*in nachgewiesen oder glaubhaft gemacht haben, dass er*sie der*die berechtigte Empfänger*in ist.
15.4 Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sowie der Verlust einer Garderobemarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen. Besucher*innen sind verpflichtet, die Wiederbeschaffungskosten der Garderobenmarke in Höhe von 5€ beim Garderobenpersonal zu erstatten.
15.5 Mit Abgabe der Garderobenmarke haftet die Neue Schauspielhaus GmbH für Verlust oder Beschädigungen der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist auf den Zeitwert bzw. auf 500€ für alle auf eine Garderobenmarke abgegebenen Gegenstände begrenzt. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf Gefahr des*der Besuchers*in.

16. Fundsachen

16.1 Gegenstände jeder Art, die in Räumen der Neuen Schauspielhaus GmbH gefunden werden, sind beim Einlass- bzw. Garderobenpersonal abzugeben.
16.2 Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.
16.3 Die Gegenstände werden zunächst von der Neuen Schauspielhaus GmbH registriert und 6 Monate verwahrt und im Anschluss an das Hamburger Fundbüro (Bezirksamt Altona – Zentrales Fundbüro, Bahrenfelder Straße 254-260, 22765 Hamburg) weitergegeben. Nachfragen über den Verbleib verloren gegangener Gegenstände sowie nach den Ausgabezeiten von Fundsachen sind an die Vorderhausinspektion zu richten. Für die Behandlung von Fundsachen gelten im Übrigen die §§ 978 ff BGB. 6

17. Hausrecht

17.1 Die Neue Schauspielhaus GmbH übt in ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Insbesondere können Besucher*innen aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher*innen belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass Besucher*innen die Vorstellung stören oder andere Besucher*innen belästigen werden.
17.2 Besucher*innen dürfen lediglich die auf ihren Eintrittskarten ausgewiesenen Plätze einnehmen. Wird ein Platz eingenommen ohne den Besitz einer gültigen Karte, kann die Neue Schauspielhaus GmbH den Differenzbetrag erheben oder Besucher*innen aus der Vorstellung verweisen.
17.3 Mobilfunkgeräte und -telefone sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im aus- oder stummgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Die Nutzung während der Vorstellungen ist nur im Rahmen der von der Neuen Schauspielhaus GmbH angebotenen Hörverstärkungsanlage (Mobile Connect) gestattet.
17.4 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind grundsätzlich untersagt.
17.5 Das Rauchen ist in den Räumen der Neuen Schauspielhaus GmbH nicht gestattet.
17.6 Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher*innen das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

18. Bild- und/oder Tonaufnahmen

18.1 Ungenehmigte Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind aus urheberrechtlichen Gründen in den Räumen der Neuen Schauspielhaus GmbH untersagt. Dies gilt insbesondere während Aufführungen. Zuwiderhandlungen können Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslösen.
18.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Kameras sowie Aufzeichnungsgeräte, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung zu verwahren. Sie werden dem Eigentümer ausgehändigt, sobald einer Löschung der Aufzeichnung zugestimmt wurde. Ferner können zuwider handelnde Besucher*innen vom weiteren Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden.
18.3 Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von den durch die Neue Schauspielhaus GmbH oder deren Vertragspartner dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher*innen damit einverstanden, dass sie eventuell aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht oder verwertet werden dürfen.

19. Haftung

19.1 Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht nachfolgend etwas Abweichendes vereinbart wird.
19.2 Bei einfacher fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung der Höhe nach beschränkt auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Kunden regelmäßig vertrauen dürfen.
19.3 Absatz 19.2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

20. Mängelansprüche

Es gelten die gesetzlichen Regelungen.

21. Außergerichtliche Streitschlichtung

Die Neue Schauspielhaus GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

22. Datenschutz / Speicherung von Daten

Detaillierte Informationen darüber, wie die Neue Schauspielhaus GmbH mit personenbezogenen Daten der Kunden/Kundinnen bzw. Besucher*innen umgehen, zu welchen weiteren Zwecken personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, sowie die persönlichen Datenschutz-Rechte und Ansprüche können der Datenschutzerklärung unter www.schauspielhaus.de/de_DE/datenschutz/ entnommen werden.

23. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

23.1 Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für den Kartenverkauf über das Internet.
Im Verkehr mit Endverbrauchern*innen innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des*der Endverbrauchers*in anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
23.2 Erfüllungsort ist Hamburg, sofern nicht anders vereinbart.

24. Inkrafttreten

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzen ältere Versionen.


Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Neuen Schauspielhaus GmbH:

Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gemäß der »Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO)“ ist die Durchführung von Kulturveranstaltungen unter strengen Hygienebedingungen zugelassen.

1. Gesundheitszustand der Besucher*innen
1.1 Die Vorstellungen im Deutschen Schauspielhaus Hamburg dürfen nur besucht werden, wenn man aktuell nicht mit SARS-CoV-2 infiziert ist bzw. keine COVID-19-Symptome aufweist, also keine unspezifischen Allgemeinsymptome (wie z.B. Fieber, Muskelschmerzen, Durchfall) oder akut respiratorische Symptome (wie z.B. Husten, Schnupfen) zeigt.
1.2 Die Vorstellungen im Deutschen Schauspielhaus dürfen nicht besucht werden, wenn man sich aktuell in vom Gesundheitsamt angeordneter Quarantäne befindet, als Kontaktperson eingestuft ist, oder wenn man sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Vorstellungsbesuch in einem gemäß Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten hat.
1.4 Im Falle bereits erworbener Karten werden Betroffene gebeten, sich telefonisch oder per E-Mail mit dem Kartenservice der Neuen Schauspielhaus GmbH in Verbindung zu setzen.

2. Vorstellungsbesuch und Nachweispflicht
2.1 Ein Vorstellungsbesuch im Deutschen Schauspielhaus ist ausschließlich mit einem Impfnachweis, einem Nachweis über die Genesung einer Covid-19-Erkrankung, einem negativem Testergebnis eines PCR-Tests oder eines durch Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 Satz 1 der Coronavirus-Testverordnung durchgeführten Schnelltests möglich. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung darf im Falle eines PCR-Tests höchstens 48 Stunden und im Falle eines Schnelltests höchstens vierundzwanzig Stunden vor dem Betreten des Schauspielhauses vorgenommen worden sein. Testungen bis eine Dreiviertelstunde vor der Einlasszeit sind erlaubt. Es werden die Ergebnisse aller offiziellen Testzentren akzeptiert. Ein Testnachweis ist in verkörperter oder digitaler Form vorzulegen. Durch das Personal des Schauspielhauses erfolgen keine Testungen.

3. Datenerhebung und Kontaktnachverfolgung
3.1 Um im Verdachtsfall eine schnelle Nachverfolgung von Infektionsketten zu gewährleisten, ist die Neue Schauspielhaus GmbH als Veranstalter verpflichtet, eine Liste der Besucher*innen zu führen. Dies schreibt die »Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung« vor. Aus diesem Grund sind die Käufer*innen beim Kartenkauf verpflichtet, Name, Anschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer zu hinterlegen. Vorzugsweise erfolgt die Kontaktdatenerfassung digital über die Luca-App oder die Corona-Warn-App. Einzelanmeldungen für zwei Personen sind hier nicht möglich. Eine analoge Kontaktdatenerfassung über ein Zutrittsformular wird vom Kartenservice angeboten und ist vor dem Theaterbesuch auszufüllen. 3.2 Die Datenerhebung erfolgt auf Grundlage der »Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung« i.V.m. dem Infektionsschutzgesetz, um mögliche Infektionsketten nachweisen zu können (vgl. auch Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO iVm. HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO iVm. und §28a Abs. 1 Nr. 17 InfSG) und wird von der Neuen Schauspielhaus GmbH nach Art. 5 DSGVO unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Grundsätze geführt. Die Löschung der Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

4. Abstandsregelungen
4.1 Es muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden. Ausgenommen sind hiervon Besucher*innen, welche den Theaterbesuch gemeinsam durchführen und auf nebeneinanderliegenden Sitzplätzen Karten gebucht haben.

5. Sitzplätze
5.1 Die Anzahl der verfügbaren Sitzplätze wurde reduziert unter Einhaltung der Abstandsregeln von 1,5m zwischen den Personen bzw. Plätzen. Es besteht grundsätzlich aber kein Anspruch für Angehörige eines Hausstands und Andere nebeneinander zu sitzen.
5.2 In den zur Verfügung stehenden bzw. belegbaren Reihen werden aufgrund der »Corona- Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung« derzeit zwischen den belegbaren Plätzen immer mindestens zwei Plätze frei gelassen.
5.3 Besucher*innen erwerben personalisierte Sitzplätze, um im Verdachts- und Infektionsfall die Nachverfolgung von Infektionsketten sicherzustellen.

6. Abstands- und Hygieneregeln im Zuschauerbereich
6.1 Das Tragen einer medizinischen Maske (MNB) ist während des gesamten Besuchs im Deutschen Schauspielhaus, auch während der Vorstellung, verpflichtend. Zum Schutz der anderen Besucher*innen müssen sowohl der Mund als auch die Nase bedeckt sein. Ein Absetzen der Maske an Ihrem Sitzplatz ist nicht gestattet.
Filtrierende Halbmasken mit Ausatemventil sind nicht gestattet, da diese nur den Träger schützen (Eigenschutz) und deshalb für den gegenseitigen Infektionsschutz (Fremdschutz) nicht geeignet sind. 6.2 Bitte beachten Sie die Hygieneregeln. 6.3 Vor Ort weisen Beschilderungen auf die Einhaltung der geltenden Mindestabstände und das Tragen einer MNB sowie weitere Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln hin.

7. Nutzung sanitärer Einrichtungen
7.1 Die Nutzung der sanitären Einrichtungen ist unter Einhaltung des Abstandsgebots von mindestens 1,5m von mehreren Besucher*innen zeitgleich möglich.
7.2 Das Tragen einer MNB ist in den sanitären Einrichtungen obligatorisch.

8. Garderobe (ergänzend zu AGB §15)
8.1 Aufgrund der geltenden behördlichen Vorschriften wird im Deutschen Schauspielhaus Hamburg derzeit kein Garderoben-Service angeboten.
8.2 Die Mitnahme von kleineren Gegenständen, Handtaschen, Jacken, o.Ä. in die Theaterräume ist zulässig. Diese dürfen auf den freibleibenden Sitzplätzen im Saal abgelegt werden. Die Mitnahme von größeren Gepäckstücken und Regenschirmen in die Theatersäle ist aus Gründen der Sicherheit leider nicht möglich.
8.3 Für die Besucher*innen werden Möglichkeiten eingerichtet, damit diese ihre größeren Gepäckstücke und Schirme ablegen können. Für die abgelegten Gegenstände und Schirme übernimmt die Neue Schauspielhaus GmbH keine Haftung.

9. Einlass und Warteschlangen (ergänzend zu AGB §14)
9.1 Um Warteschlangen zu vermeiden, wird darum gebeten folgende Dinge am Einlass bereitzuhalten: Ein personalisiertes, negatives Testergebnis/den Impfnachweis in ausgedruckter oder digitaler Form, einen amtlichen Lichtbildausweis, sowie ein Mobiltelefon mit der geöffneten Luca-App oder die Corona-Warn-App. An den Garderoben befinden sich QR-Codes zum schnellen und unkomplizierten Einchecken.
9.2 Vor den Eingängen sind Hinweisschilder aufgestellt, welche auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m beim Einlass in den Warteschlangen aufmerksam machen.
9.2 Im Falle sich dennoch ergebender kritischer Anhäufungen ist das Vorderhauspersonal aufgefordert, die Besucher*innen zur Verteilung und Einhaltung des Abstandsgebots zu bitten.
9.3 Beim Einlass werden die Besucher*innen gebeten sich relativ zügig zu ihren Plätzen zu begeben, um Anhäufungen zu vermeiden. Dieser Prozess wird durch das Vorderhauspersonal begleitet, ggf. wird steuernd eingegriffen in dem sie den Besucher*innen den Platz in der jeweiligen Reihe des Saalplanbereiches zuordnen.